Heiko Mayländer
Heiko Mayländer
Wichtige Information: Regelung zur Ausfallgebühr
bei Osteopathiebehandlungen
bei Osteopathiebehandlungen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
um Ihnen und anderen Patienten eine optimale Terminplanung zu ermöglichen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen: Unsere Behandlungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen.
Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 24 Stunden) oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 60 € bei kurzfristiger Absage oder 80 € bei Nichterscheinen in Rechnung zu stellen.
Diese Regelung gilt, da der reservierte Termin in der Regel nicht kurzfristig an andere Patienten vergeben werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB rechtlich zulässig ist, da die Leistung unsererseits bereitgestellt wurde.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Mayländer
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Heiko Mayländer